Dieser Grundsatz fuße "auf dem Gedanken, dass diese ortskundigen Behörden am besten beurteilen können, ob Messerverbotsverordnungen in ihrem Zuständigkeitsbereich sachgerecht sind und die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen", teilte das Innenministerium mit. Das gelte auch für den Bereich des öffentlichen Nahverkehrs.
Mitnahme von Messern oft trotzdem verboten
Das bedeutet allerdings nicht, dass Fahrgäste in bayerischen S-Bahnen, U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen einfach so Messer und andere Waffen dabeihaben dürfen. Entsprechende Verbote können wie zum Beispiel im Münchner Verkehrsverbund (MVV) oder bei der Deutschen Bahn über die Beförderungsbedingungen geregelt werden. Dort ist etwa festgelegt, dass Fahrgäste mit entsprechenden Waffen nicht mitfahren dürfen.
Baden-Württemberg und Hessen haben sich dennoch für landesweite Verbote entschieden - und begründen das mit klaren, einheitlichen Regeln und schärferen Konsequenzen bei Verstößen. Wer in Baden-Württemberg künftig mit einem Messer in der Hand mit dem Bus steigt, riskiert demnach nicht nur seinen Rauswurf, sondern auch ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.
© dpa | 12.04.2025 05:16