Die Aktion der beiden Beschuldigten hatte erhebliche Auswirkungen: 382 Züge waren betroffen, sie wurden laut Bundespolizei teilweise umgeleitet, verspäteten sich oder fielen ganz aus. Es entstanden insgesamt mehr als 20.000 Minuten Verspätung.
Baum stand nach ersten Ermittlungen auf Bahngelände
Der Baum stand nach derzeitigen Ermittlungen auf Bahngelände und befand sich somit in Bahneigentum. Die beiden Hobbygärtner als Privatpersonen hätten den Baum mit einem Stammdurchmesser von rund 17 Zentimetern deshalb gar nicht fällen dürfen. "Die Reparatur war sehr aufwendig, die Oberleitung musste instand gesetzt werden", teilte der Sprecher der Bundespolizei weiter mit.
Auf die beiden Hobbygärtner als Verursacher könnten nun erhebliche Kosten zukommen. Eine Schadenshöhe nannte die Bundespolizei zunächst nicht. Das sei Angelegenheit der Bahn.
© dpa | 22.03.2025 13:55