Das Verbot umfasst laut der Bundespolizei gefährliche Gegenstände wie Schuss-, Hieb- und Stoßwaffen (wie Messer, Beile und Pistolen) sowie Luftdruck- und CO2-Waffen "und alle weiteren Objekte, die potenziell zur Herbeiführung erheblicher Verletzungen geeignet sind", heißt es in der Mitteilung.
17 Bahnhöfe betroffen
Das Verbot betrifft die folgenden 17 Bahnhöfe in NRW: Köln Hbf, Köln Süd, Bonn Hbf, Essen Hbf, Mülheim Hbf, Bochum Hbf, Dortmund Hbf, Recklinghausen Hbf, Münster Hbf, Hamm Hbf, Bielefeld Hbf, Paderborn Hbf, Düsseldorf Hbf, Duisburg Hbf, Mönchengladbach Hbf, Oberhausen Hbf und Wuppertal Hbf. Die jeweiligen U-Bahn- sowie Stadtbahnbereiche seien nicht davon betroffen.
Solche Verbote hat es der Bundespolizei zufolge 2024 schon bei Weihnachtsmärkten, an Silvester sowie am 11. November gegeben. Dabei seien über 500 gefährliche Gegenstände sichergestellt worden.
"Verstöße gegen das Mitführverbot können mit einem Platzverweis, Bahnhofsverbot bzw. Beförderungsausschluss oder einem empfindlichen Zwangsgeld geahndet werden", hieß es. Verstöße gegen das Waffengesetz könnten als Ordnungswidrigkeit geahndet werden oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
© dpa | 21.02.2025 18:47