In der Einführungsphase ist die Nutzung des E-Services zur Meldung von gefährlichen Ereignissen nach Angaben der EBA noch "optional, wird jedoch ausdrücklich empfohlen". "Durch die Meldung über den E-Service ist die Meldepflicht gegenüber dem EBA erfüllt, eine zusätzliche Übersendung per E-Mail ist nicht erforderlich", so das EBA.
Künftig soll der neue Dienst die bisherigen Meldeverfahren ablösen und "der alleinig zulässige Weg zur Abgabe von Ereignismeldungen gegenüber beiden Behörden sein", teilte das Bundesamt mit.
Die in den Meldungen erforderlichen Angaben hängen dem EBA zufolge von der Art der Meldung und den Gegebenheiten des Ereignisses ab und orientieren sich an der aktuell im Entwurf vorliegenden, neuen EU-Verordnung "Common safety methods for assessing the safety level and the safety performance of railway operators at national and Union level" (CSM ASLP).
Der Zugang zum neuen Dienst von EBA und BEU erfolgt über das ELSTER-Unternehmenskonto. Das EBA weist im Zuge der Einführung des E-Service darauf hin, dass dieser "nicht die verpflichtende gefahrgutrechtliche Meldung von Ereignissen nach RID 1.8.5" ersetzt. Jene Meldung muss weiterhin auf dem bisherigen Meldeweg erfolgen.
© schiene.de | Abb.: Feuerwehr Emmerich am Rhein (Symbolbild) | 20.01.2025 08:15