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Die Ministerin verwies unter anderem auf das Attentat in Solingen im August dieses Jahres und den Messerangriff in einer Bahn in Brokstedt 2023. Die Zahl der Straftaten mit einer Waffe im öffentlichen Personenverkehr in Schleswig-Holstein stieg den Angaben zufolge von 35 im Jahr 2022 auf 58 im vergangenen Jahr
Die Verordnung regelt nach Angaben der Ministerin Waffen- und Messerverbote in den Fahrzeugen, auf den Bahnsteigen und in den Bahnhofsgebäuden des Schienenpersonennahverkehrs inklusive der S-Bahnen, sofern sie nicht von der Bundesgesetzgebung erfasst sind. Außerdem gelte die Verordnung in Bussen des öffentlichen Personennahverkehrs und des Schienenersatzverkehrs und in den U-Bahnen der Hamburger Hochbahn.
Auf dem Wasser sind die Fähren der Schlepp- und Fährgesellschaft Kiel, die Fähren der Stadtwerke Lübeck zwischen Travemünde und dem Priwall, die Kanalfähre zwischen Kiel-Wik und Kiel-Holtenau sowie die Lühe-Schulau-Fähre betroffen, soweit sie sich auf schleswig-holsteinischem Gebiet befindet. Die Regelung gilt auch für Schiffe im Fährverkehr mit den Inseln und Halligen, die nicht ausschließlich Waren befördern.
Die Landespolizei werde anlasslose Kontrollen in Abstimmung und Begleitung mit der Bundespolizei vornehmen. Verstöße können mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
© dpa | Abb.: Bundespolizei (Symbolbild) | 24.12.2024 06:39