Hintergrund der Klagen ist, dass die IG Metall den sogenannten Zukunftstarifvertrag mit Alstom gekündigt hat. Darin hatten Beschäftigte nach Gewerkschaftsangaben auf Urlaubsgeld verzichtet, um Standorte und Arbeitsplätze zu sichern. Allerdings hat das Unternehmen nach Auffassung der IG Metall seine Zusagen nicht eingehalten. So hatte der französische Zugbauer im Oktober angekündigt, das Werk in Görlitz mit rund 700 Mitarbeitern bis Ende März 2026 zu schließen.
Wann über die Klagen der Mitarbeiter entschieden wird, bleibt vorerst offen. Vermutlich würden die Verfahren zunächst ausgesetzt und eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main abgewartet, erklärte Schmidt. Dort laufe eine Verbandsklage, mit der die Arbeitgeberverbände erreichen wollen, dass die Kündigung des Zukunftstarifvertrages für unwirksam erklärt wird.
© dpa | Abb.: Alstom / Laurent Pascal (Symbolbild) | 03.12.2024 17:19