Der neue Intercity - Baureihe 4110 - für den DB Fernverkehr - in Rostock, © Deutsche Bahn AG / Volker Emersleben
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Ermittlungen gegen 45-Jährigen
Der 45-Jährige stehe im Verdacht für beide Bombendrohungen verantwortlich gewesen zu sein. Gegen ihn werde wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten ermittelt. Das Delikt werde mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Daneben bestünden seitens der Deutschen Bahn zivilrechtliche Ansprüche gegenüber den Mann, sollte es der Verursacher sein.
Beide Bahnhöfe waren nach anonymen Bombendrohungen am Dienstag vorübergehend lahmgelegt. Die Bahnhöfe wurden gesperrt, der Zugverkehr eingestellt. Später gab die Bundespolizei Entwarnung - es wurde keine Bombe gefunden. Die Drohanrufe waren nach früheren Angaben bei der Deutschen Bahn eingegangen.
© dpa | 06.11.2024 17:27