Die Parteien hätten sich kürzlich auf einen Vergleich geeinigt: Der Jugendliche zahlt in monatlichen Raten insgesamt rund 42 000 Euro an das Unternehmen. Sollte er bis Oktober 2032 insgesamt 20 000 Euro gezahlt haben, wird ihm der Rest der Forderung erlassen.
Der Wurf des Radios auf den vorbeifahrenden Regionalexpress löste einen Kurzschluss aus, der Lokführer leitete eine Notbremsung ein, der Zug wurde beschädigt und musste in eine Werkstatt abgeschleppt werden, wie es hieß. Die 75 Reisenden blieben unverletzt.
Weil der Täter damals mit 13 Jahren noch strafunmündig war, konnte er nicht bestraft werden, erklärte der Gerichtssprecher. Zivilrechtlich könne aber auch ein Kind ab 10 Jahren zum Schadenersatz verurteilt werden, wenn es die zur Erkenntnis seiner Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hatte. Das machte die Bahn geltend.
© dpa | Abb.: Bundespolizei | 28.11.2023 06:40